akademische Sprachtherapeutin
akademische Sprachtherapeutin
05101 / 854 89 33
Warum bekomme ich eine Ausfallrechnung?
Unsere Praxis hat die Möglichkeit, Ihnen eine Rechnung zu stellen, sollten Sie Ihren Termin unabgesagt nicht wahrnehmen oder aber nicht innerhalb 24 Stunden VOR Ihrem Termin absagen (dies gilt auch für Termine am Montag).
Zu Beginn der Therapie unterschreiben Sie einen Behandlungsvertrag, der besagt, dass Sie vereinbarte Termine immer pünktlich einhalten, denn nur so kann die logopädische Behandlung Erfolg bringen und die Praxis wirtschaftlich geführt werden. Sollten Sie mal verhindert sein (Urlaub, Krankheit o.Ä.), sind Sie in der Pflicht, Ihren Termin bei uns abzusagen, und zwar rechtzeitig (24-Stundenregel) – jederzeit per Mail oder Telefon. Bei einer kurzfristigen Absage wegen einer plötzlichen, unverschuldeten Erkrankung oder eines anderen Zwischenfalls sind wir natürlich kulant. Aber das kann und darf nicht die Regel sein.
Wir sind eine Bestellpraxis, d.h. die Termine werden exklusiv für unsere Patienten freigehalten. Sagen Sie zu spät ab, haben wir einen Verdienstausfall und dürfen diesen als Schadenersatz geltend machen (Ausfallhonorar). Diese Ausfallgebührenrechnung ist zu bezahlen, andernfalls behalten wir uns vor, die Therapie abzubrechen!
In keinem Fall werden die Krankenkassen die Kosten für eine Ausfalltherapie tragen. Ein Unterschreiben auf der Verordnung ist nicht rechtens.
Wir bedanken uns bei allen Patienten, die sich frühzeitig abmelden und im Falle eines Ausfalls die Rechnung zeitnah begleichen!
Ihr Team aus der Sprechstunde